Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Snab4 GbR

Snab4 GbR
Am Hammerwerk 21
41515 Grevenbroich
Vertreten durch: Niklas Brose, Gründer und Geschäftsführer

1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Snab4 GbR (im Folgenden „Agentur“ genannt) und ihren Kunden über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Videoproduktion, Videomarketing, Konzepterstellung, Videodreh und Videoschnitt abgeschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots der Agentur durch den Kunden oder durch die Unterschrift beider Parteien unter den jeweiligen Vertrag zustande.

(2) Der Leistungsumfang wird in einem separaten Vertrag oder Angebot detailliert beschrieben. Die Agentur verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und gemäß den branchenüblichen Standards zu erbringen.

(3) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

3. Mitwirkungsobliegenheit des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Materialien (z. B. Bild- und Videomaterial, Texte) zeitgerecht zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen termingerecht erbringen zu können.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, während des Projekts eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Kommunikation und die Abstimmung mit der Agentur zuständig ist.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Rechte für die Nutzung von übermitteltem Material (z. B. Musik, Bilder, Texte) vorliegen.

4. Datenschutz, Geheimhaltung, Urheberrecht

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und nicht ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten zugänglich zu machen.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und übernimmt die Verantwortung für etwaige Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit diesen Inhalten entstehen.

(3) Die Agentur behält sich alle Urheberrechte an den von ihr erstellten Arbeiten (einschließlich Konzepten, Entwürfen, Videos) vor, bis eine vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Nach Zahlung erfolgt die Übertragung der Nutzungsrechte gemäß dem Vertrag.

5. Leistungszeit, Verzögerungen

(1) Die Agentur wird die vereinbarten Leistungen innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen erbringen. Verzögerungen durch unvorhergesehene Umstände, die die Agentur nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Verzögerungen beim Kunden), verlängern die Fristen entsprechend.

(2) Sollte der Kunde die Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllen, wird die Agentur den Kunden darüber informieren und eine neue Frist zur Erfüllung setzen. Erfolgt auch danach keine Mitwirkung, kann die Agentur den Vertrag kündigen oder eine Verlängerung der Fristen verlangen.

6. Rechnungsstellung, Zahlung, Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

(1) Alle Rechnungen sind nach Maßgabe des vereinbarten Zahlungsplans zu begleichen. Die Agentur stellt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Rechnung über den jeweils fälligen Betrag.

(2) Der Kunde hat den Gesamtbetrag binnen der vereinbarten Frist zu zahlen. Zahlungen sind ohne Abzug von Skonti oder anderen Rabatten zu leisten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(3) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Gewährleistung und Haftung

(1) Die Agentur verpflichtet sich, die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu erbringen. Der Kunde hat das Recht, die gelieferten Arbeitsergebnisse innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen.

(2) Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

8. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur in Grevenbroich.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Grevenbroich, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGBs unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.